Gottesdienste in besonderen Lebenssituationen

Trauergottesdienste und Bestattungen

Sie sind in der schwierigsten Situation, die wir in unserem Leben bewältigen müssen: Sie haben einen, Ihnen sehr nahen, lieben Menschen verloren und müssen Abschied nehmen. In der christlichen Gemeinde wird dieser Abschied als Gottesdienst gestaltet: Die Erinnerung, das Zurückschauen verbindet sich mit dem Blick nach vorne, auf die Zukunft Gottes für die Menschen, die wir gehen lassen mussten.

Beim Bestatter

In der Regel kommt die Frage der Trauerfeier schon beim Gespräch mit dem Bestatter auf. Dort werden Sie gefragt, ob der/die Verstorbene der evangelischen Kirche angehörte und ob Sie eine christliche Bestattung wünschen. Die terminlichen Absprachen mit dem Friedhofsamt und der Pfarrerin oder dem Pfarrer trifft dann in Rücksprache mit Ihnen das Bestattungsunternehmen.

Aussegnung

Bevor die Verstorbenen früher das Haus verlassen haben, kam der Pfarrer und die Familie versammelte sich zu einer kurzen Andacht am Totenbett: Ein Psalm wurde gelesen, der letzte Segen wurde unter Handauflegung gesprochen und gemeinsam betete man das Vater Unser. Wo das gewünscht wird, geschieht das auch heute noch - wir versuchen dann noch am Todestag zu Ihnen zu kommen.
Falls der Verstorbene schon beim Bestatter ist und Sie mit der Familie und engsten Freunden am offenen Sarg Abschied nehmen wollen, begleiten wir das gerne mit der Feier der Aussegnung. Äußern Sie den Wunsch auf Begleitung durch uns beim Bestatter/der Bestatterin, die uns dann informieren und die Terminabsprache treffen.

Der Ort

Die Trauerfeier findet - in der Regel - in der Trauerhalle auf dem Friedhof statt, auf dem der/die Verstorbene später bestattet wird. In Bierstadt ist das in den meisten Fällen der Bierstadter Friedhof - wo die Trauerhalle nur einer begrenzten Anzahl Trauergästen Raum bietet - oder der Südfriedhof - mit einer sehr großen Trauerhalle.
Inzwischen ist es aber auch wieder möglich, den Trauergottesdienst in der Kirche zu feiern: Bei einer anschließenden Verbrennung ist das gar kein Problem, denn man nimmt dann in der Kirche vom Sarg Abschied und dieser wird nach der Trauerfeier ins Krematorium überführt. Bei einer Erdbestattung sind die Träger eine Stunde nach Beginn des Trauergottesdienstes auf den Friedhof bestellt - nach dem Gottesdienst wird der Sarg zum Friedhof überführt und die Trauergemeinde läuft oder fährt zum Friedhof. Man trifft sich an der Trauerhalle und geht als Trauerzug zum Grab, wo die Beisetzung stattfindet.

Die Trauerfeier

...ist ein Gottesdienst. Alles, was dort geschieht, sollte in den gottesdienstlichen Rahmen passen. Dieser Gottesdienst hat zwei Themen: 1. Das Leben des Menschen, von dem wir Abschied nehmen und an den wir uns noch einmal erinnern. 2. Das Wort Gottes, das uns in dieser schweren Situation trösten und stärken will und uns zusagt, dass der Tod nicht das letzte Wort in unserem Leben behalten soll. Es kann sein, dass Ihnen unsere Formen und Rituale und die Sprache unserer Hoffnung fremd geworden sind: Dann lassen Sie sich einladen, für diese halbe Stunde zu Gast zu sein in unserer Hoffnung auf die Auferstehung der Toten, ihren Bildern und Ausdrucksformen, den Liedern und Gebeten.

Und wenn der Verstorbene ausgetreten war?

Mit dem Austritt aus der Kirche bekundet ein Mensch, dass er sich von dem, was die Kirche verkündet und darstellt, distanziert und auf die seelsorgeliche Begleitung durch die Pfarrerin/den Pfarrer verzichtet. Diese Willensbekundung wollen und können wir nicht übergehen, wenn Angehörige mit dem Wunsch nach einer christlichen Bestattung an uns heran treten. Im offiziellen Auftrag unserer Kirche können wir nicht tätig werden. Ob eine seelsorgerliche Begleitung der Familie dennoch möglich ist - ohne gegen den Willen des Verstorbenen zu verstoßen - lässt sich nur im persönlichen Gespräch klären.